STIEFKINDADOPTION

und alles, was man / frau hierzu wissen muss:

(Stand 07/2008 und alles nach bestem Wissen und Gewissen und natürlich ohne Gewähr)

 

Grundsätzlich wird beim Notar/Notarin die Urkunde aufgesetzt, mit der der Antrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird. Das beauftragt dann das Jugendamt mit einem Gutachten. Immer wieder wird gesagt, dass ihr mind. 2 Jahre verpartnert sein müsst und das Kind mind. 1 Jahr alt sein sollte, bevor eine Adoption ausgesprochen wird, aber in der Praxis geht es auch mal schneller.

Unterlagen für den Notar (Notarkosten gesamt ca. 100,- EUR):

-  Gesundheitszeugnis der/des Annehmenden - z.B. vom Hausarzt /-ärztin

  1. - Gesundheitszeugnis Kind - z.B. vom Kinderarzt /-ärztin, Tipp: direkt bei einer U-Untersuchung mit ausstellen lassen

  2. - Führungszeugnis der/des Annehmenden - zu bekommen im Bezirks-/ Bürgeramt; wird jedoch nicht an die Antragstellerin ausgehändigt, sondern direkt an die Behörde - in dem Fall das Jugendamt - geschickt, d.h. hier wird die Adresse des JA (Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln) und am besten schon der Name des zuständigen Sachbearbeiters benötigt

  3. - Gehaltsbescheinigungen / Einkommensteuererklärung

  4. - Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde der Annehmenden - beglaubigte Kopie, macht sich der Notar / die Notarin selbst

  5. - Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes - siehe oben

  6. - Lebenspartnerschaftsurkunde - beglaubigte Kopie, macht sich der Notar / die Notarin selbst

  7. - Nachweis der Staatsangehörigkeit der Annehmenden - zu bekommen im Bürgeramt als „Aufenthaltsbescheinigung“ darin ist die Staatsbürgerschaftsauskunft enthalten (Kosten je 5,- EUR)

  8. - Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes - siehe oben

  9. - Kopie Personalausweise - macht sich der Notar / die Notarin ebenfalls selbst

Unterlagen für das Jugendamt:

  1. - Fragebogen zur Stiefelternadoption - zu bekommen unter http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf51/adoption/1.pdf oder ihr lasst ihn euch vom Jugendamt zuschicken

  2. - Gehaltsbescheinigungen / Einkommensteuererklärung

  3. - Lebensbericht - "Orientierungshilfe zur Erstellung eines persönlichen Lebensberichtes von Adoptionsbewerbern und Annehmenden"


-> Herkunftsfamilie:

  1. -Geschwisterkonstellation; Familienkonstellation (Großeltern, Verwandte leben mit im Haushalt),       Berufe der Familienangehörigen

- eigene Meinung über die elterlichen Erziehungsmethoden und Erziehungseinstellungen

- Beziehungen untereinander, früher und heute

- Besondere Vorkommnisse, frühe Tode, schwere Schicksalsschläge in der Familie

- besondere Erlebnisse in der Kindheit; wie werden sie heute beurteilt


-> Eigene Familie:

- familiäre Situation heute, Wohnsituation und Umgebung, Lebensraum

  1. -Im Haushalt lebende Personen, Kinder aus vorangegangenen Beziehungen und bestehende Kontakte zu ihnen

- ausgeübte und erlernte Berufe

- Harmonie und Beständigkeit der Ehe

- Stellenwert der Familie im persönlichen Leben

- Erziehungsstil

- Beziehungen untereinander

- Umgang mit Konflikten

- Fähigkeiten, Fertigkeiten, Hobbys


-> Adoptivkind:

- Warum soll das Kind/ein Kind adoptiert werden

- Erwartungen an das Kind nach der Adoption (Verhalten, Schule, Beruf etc.)

  1. -Toleranz und Akzeptanz bei Auffälligkeiten (z.B. Essstörungen, Lügen, Stehlen, Einnässen,         Nägelbeißen, Stottern, Unruhe, Leistungsschwäche)

- Vorstellungen zum Herkunftsbereich des Kindes


Erweiterungen des Themenkataloges sind selbstverständlich möglich. Es bleibt Ihnen überlassen, wie viel und welche Themen Sie ansprechen möchten.

  1. -2-3 aktuelle Fotos, auf denen alle Familienmitglieder zu sehen sind

Persönlicher Bericht:


Es hat fast 5 Monate gedauert, bis sich das Jugendamt (Sachbearbeiter/in sind je nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens zuständig) bei uns gemeldet hat, um einen Erstgesprächstermin im JA zu vereinbaren.


Dieser hat dann ca. 1 h gedauert und am Ende wurde gleich der nächste Termin für die Vor-Ort-Besichtigung zu Hause vereinbart.

Nach ca. 4 Wochen fand dann dieser Termin statt und dauerte ca. 2 h. Dem Jugendamt geht es vor allem darum festzustellen, ob ein Verhältnis besteht zwischen dem Kind und der annehmenden Person und ob das Kind in gesicherten Verhältnissen lebt. Laut unserem Sachbearbeiter benötigt er nach dem Termin bei uns zu Hause noch ca. 2 bis 4 Wochen, um den Bericht (das Gutachten) für das Vormundschaftsgericht zu schreiben.


In unserem Falle haben wir nicht den Namen des Spenders genannt, obwohl er uns ja bekannt war. Das Gericht hat erst einmal explizit noch einmal über die Notarin nach dem Vater gefragt. Wir haben in einem Brief darauf geantwortet. Wir hatten geschrieben, dass es sich um eine Samenspende handelt und wir der Spenderfamilie unser Ehrenwort gegeben haben, dass sie anonym bleiben können und dass wir hoffen unser Ehrenwort einhalten zu können.

Das Vormundschaftsgericht hat dann sogar dem JA zur Information die beiden Gerichtsurteile in Kopie den Unterlagen beigefügt, in denen bestätigt wird, dass das Nicht-Bekanntgeben des „Vaters“ kein Grund sei, die Adoption zu verweigern.

Leider hat in unserem Fall der Sachbearbeiter des JA mehr als 3 Monate gebraucht den Bericht zu schreiben (und das dann auch erst auf Nachfrage des Amtsgerichtes), was am Ende dazu geführt hat, dass die Adoption insgesamt erst nach 10 Monaten ausgesprochen wurde.


DANN war endlich das heiß ersehnte Dokument vom Amtsgericht im Briefkasten..... ;-)

Allerdings mit dem Wortlaut...“die Eheleute....“

Woraufhin wir / ich doch tatsächlich – ohne weitere Worte – ca. 4 Wochen später ein erneutes, korrigiertes Dokument bekamen. Da stand dann nur noch einmal „Eheleuten“ drin. Weitere 4 Wochen später kam dann die dritte Version, diesmal ganz ohne „Ehe“.

Lach......

Ja, sie üben noch!


Beim Bürgeramt kann nach der Adoption übrigens die „2. Hälfte“ des Kindes auf der Lohnsteuerkarte der Annehmenden eingetragen werden.


Anschließend kann man noch Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde ändern und die Annehmende als Mutter eintragen lassen.

Dazu benötigt das zuständige Standesamt eine Abschrift der Lebenspartnerschaftsurkunde und eine so genannte MiZi (Mitteilung in Zivilsachen). Diese wird auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und direkt an das zuständige Standesamt geschickt.

HAFTUNG FÜR LINKS
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